AGB B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

BLUSUN GmbH
Kreuzgasse 23
66954 Pirmasens · Deutschland

Telefon: +49 (0) 6331 – 7256700 · E-Mail: info@blusun.shoes

– nachfolgend „Verkäufer" oder „wir" – gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB – nachfolgend „Kunde" –

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren zwischen uns und Unternehmern, insbesondere über unser B2B-Portal, per E-Mail, telefonisch, auf Messen, über Handelsvertreter oder auf sonstigem Wege.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern auf Grundlage dieser AGB ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, einen geeigneten Nachweis der Unternehmereigenschaft zu verlangen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführen. Individuelle Vereinbarungen im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung der von uns angebotenen Waren.

2.2 Produktdarstellungen, Kataloge, Preislisten, Muster und Angaben im B2B-Portal stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.3 Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.

2.4 Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der bestellten Ware zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Weicht eine Auftragsbestätigung in wesentlichen Punkten von der Bestellung des Kunden ab, insbesondere hinsichtlich Artikel, Menge, Preis oder Lieferzeit, gilt sie insoweit als neues Angebot; dessen Annahme richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

2.5 Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die gegenseitigen Vertragserklärungen, die in Bezug genommenen Produktbeschreibungen, individuell vereinbarte Produktspezifikationen sowie diese AGB. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Versand-, Verpackungs-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten, soweit diese anfallen und nicht ausdrücklich anders ausgewiesen oder vereinbart sind.

3.2 Maßgeblich sind die bei Abgabe der Bestellung mitgeteilten Preise, sofern nicht individuell andere Preise vereinbart wurden. Enthält unsere Auftragsbestätigung einen hiervon abweichenden Preis, gilt Ziffer 2.4 Satz 2.

3.3 Offensichtliche Schreib-, Rechen- und Übermittlungsfehler können vor Vertragsschluss berichtigt werden. Gesetzliche Rechte, insbesondere wegen Irrtums oder einer fehlerhaften Erklärung, bleiben unberührt.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.2 Abweichende Zahlungsziele, Skonti, Anzahlungen, Vorkasse oder sonstige Zahlungskonditionen können vertraglich vereinbart werden. Sie gehen, soweit wirksam vereinbart, Ziffer 4.1 vor. Die bloße Angabe abweichender Konditionen auf einer nach Vertragsschluss erteilten Rechnung begründet für sich genommen keine Änderung des bereits geschlossenen Vertrags.

4.3 Zahlungen gelten erst mit endgültiger Gutschrift auf unserem Konto als erfolgt.

4.4 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Zusätzlich können wir die gesetzliche Verzugspauschale von 40,00 EUR sowie einen darüber hinausgehenden Verzugsschaden geltend machen; eine Anrechnung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

4.5 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach Maßgabe des § 321 BGB berechtigt, noch ausstehende Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder eine angemessene Sicherheit geleistet wird. Nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte.

4.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrübergang

5.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt haben.

5.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Zusätzliche Kosten entstehen dem Kunden hierdurch nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5.3 Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn wir an der rechtzeitigen Leistung durch Ereignisse gehindert werden, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen und die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, erhebliche Betriebs-, Energie- oder Transportstörungen. Wir werden den Kunden über ein solches Leistungshindernis und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren, sobald uns dies möglich ist.

5.4 Soweit wir eine Ware trotz eines rechtzeitig und ordnungsgemäß abgeschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig erhalten, verlängern sich vereinbarte Lieferfristen für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Voraussetzung ist, dass wir den Kunden unverzüglich über die Nicht- oder verspätete Selbstbelieferung informieren. Fällt die Selbstbelieferung endgültig aus, obwohl wir das kongruente Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen haben und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben, sind wir – soweit wir nicht ausnahmsweise das Beschaffungsrisiko übernommen haben – berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erhaltene Gegenleistungen für die vom Rücktritt betroffenen, nicht erbrachten Leistungen werden unverzüglich erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5.5 Sofern die Ware auf Verlangen des Kunden versendet wird, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

5.6 Verzögert sich der Versand oder die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Kunden über. Gesetzliche Rechte wegen Annahmeverzugs bleiben unberührt.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).

6.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zulässig.

6.3 Der Kunde tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des jeweiligen Rechnungsendbetrags unserer Forderung einschließlich Umsatzsteuer sicherungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an.

6.4 Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen widerruflich ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Bei Wegfall dieser Voraussetzungen können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

6.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, oder bei sonstigen Beeinträchtigungen unserer Sicherungsrechte hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu informieren und uns die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Forderungen, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist zur Leistung – soweit eine Fristsetzung gesetzlich nicht entbehrlich ist – berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Nach wirksamem Rücktritt können wir die Vorbehaltsware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herausverlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6.7 Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl in entsprechendem Umfang freigeben.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelrechte und Verjährung

7.1 Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

7.2 Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt. Zur Wahrung der Rechte genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.

7.3 Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln leisten wir – unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden – nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Hat der Kunde die Ware im Rahmen einer Lieferkette weiterveräußert und finden die gesetzlichen Rückgriffsregelungen, insbesondere §§ 445a, 445b und 478 BGB, Anwendung, bleiben diese Rechte unberührt; soweit § 478 Abs. 2 BGB entgegensteht, können wir uns auf das vorstehende Wahlrecht nicht zum Nachteil des Kunden berufen. Gesetzliche Rechte zur Verweigerung einer unverhältnismäßigen Art der Nacherfüllung bleiben unberührt.

7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird sie von uns berechtigt verweigert oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt zu. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 8.

7.5 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit ein Mangel auf natürlicher oder vertragsgemäßer Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Lagerung, unsachgemäßer Pflege, eigenmächtigen Veränderungen oder sonstigen vom Kunden oder Dritten zu vertretenden Einwirkungen beruht.

7.6 Bei Produkten aus Naturmaterialien, insbesondere Leder, stellen handelsübliche und materialtypische Abweichungen in Farbe, Narbung, Struktur oder Oberflächenbild keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte Beschaffenheit, Funktion oder gewöhnliche Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.

7.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Diese Verkürzung gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei ausdrücklich übernommenen Garantien, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen, in denen das Gesetz eine längere Verjährungsfrist zwingend vorschreibt. Gesetzliche Rückgriffsansprüche in der Lieferkette, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB, bleiben unberührt.

7.8 Stellt sich nach Prüfung einer Mängelanzeige heraus, dass kein Mangel der Ware vorliegt, bleibt ein gesetzlicher Anspruch auf Ersatz der erforderlichen und angemessenen Prüf- und Transportaufwendungen unberührt, wenn der Kunde erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt, sondern die Ursache des beanstandeten Erscheinungsbilds oder Symptoms in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Der Kunde ist nicht verpflichtet, vor einer Mängelanzeige eine abschließende technische Ursachenklärung vorzunehmen.

8. Haftung

8.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

8.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Im Übrigen ist unsere Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

9. Rücksendungen und Rücknahmen

9.1 Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.

9.2 Rücksendungen, Umtausch, Kulanzrücknahmen oder Rücknahmen mangelfreier Ware bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform.

9.3 Die Bedingungen einer freiwilligen Rücknahme, insbesondere eine etwaige Bearbeitungs- oder Wiedereinlagerungspauschale, werden im Rahmen der jeweiligen Rücknahmevereinbarung festgelegt. Die Kosten des Rücktransports trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.4 Die Entgegennahme einer Ware zur Prüfung stellt kein Anerkenntnis eines Mangels oder einer Rechtspflicht zur Rücknahme dar.

10. Schutzrechte und Vertraulichkeit

10.1 An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Produktdaten, Katalogen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Marken-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor.

10.2 Solche Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht oder für andere als die vereinbarten geschäftlichen Zwecke verwendet werden, soweit sie nicht offensichtlich zur bestimmungsgemäßen Weitergabe im Rahmen des Vertriebs unserer Produkte bestimmt sind.

10.3 Der Kunde verpflichtet sich, nicht offenkundige kaufmännische und technische Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Offenlegung erkennbar vertraulich sind, vertraulich zu behandeln und nur für die Durchführung der Geschäftsbeziehung zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von einem zur Offenlegung berechtigten Dritten erlangt oder ohne Nutzung vertraulicher Informationen selbständig entwickelt wurden. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Verpflichtung besteht fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht; für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG solange, wie die gesetzlichen Schutzvoraussetzungen vorliegen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Sitz in Pirmasens.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz in Pirmasens. Dasselbe gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir bleiben berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen, sofern dieser in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Lugano-II-Übereinkommens liegt. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12. Schlussbestimmungen

12.1 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt auch für individuell vereinbarte Zahlungs-, Liefer- oder Konditionsregelungen.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.